Für allgemeine Fragen in Nachlassangelegenheiten steht Ihnen ab sofort eine zentrale Servicehotline zur Verfügung, und zwar unter folgender Rufnummer: 02361/585-713.
Dieses Angebot ist Teil eines innovativen und serviceorientierten Projekts des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen.
Dort erhalten Sie schnell und unkompliziert Auskünfte zu Erbscheinen, Erbausschlagungen, Testamentseröffnungen und sonstigen allgemeinen Fragestellungen.
Haben Sie konkrete Fragen zu einem laufenden Verfahren, für das Ihnen ein Aktenzeichen bekannt ist, können Sie sich hiermit unter folgender Telefonnummer an das Gericht wenden: 02361/585-200.
Weitere Informationen zu Nachlasssachen finden Sie unter diesem Link 
