Grundbuchauszüge:
Wenn man einen Grundbuchauszug dann über ein Vermittlerportal bestellt hat, werden die entstandenen Gebühren sodann über Paypal etc. abgewickelt.
Die betroffenen Personen erhalten den beantragten und bezahlten Grundbuchausdruck allerdings nie.
Es wird darauf hingewiesen, dass Grundbuchauszüge ausschließlich wie folgt über das Grundbuchamt beantragt werden können:
Einen Grundbuchausdruck können Sie schriftlich bzw. per Fax oder persönlich beim Grundbuchamt beantragen. Sie erhalten darüber eine separate Rechnung der Zentralen Zahlstelle Justiz. Bitte verwenden Sie für die Beantragung des Grundbuchausdrucks beim Grundbuchamt das Antragsformular und bringen Sie Ihren Personalausweis und - falls erforderlich - weitere Nachweise Ihrer Berechtigung (zum Beispiel eine Vollmacht des Eigentümers) mit. Alternativ können Sie den Grundbuchausdruck beim Notar anfordern. Ein unkommentiert vom Notar übergebener Grundbuchausdruck kostet 18,00 oder Telekommunikationsauslagen an (Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare - GNotKG).
Eine Online-Beantragung ist nicht möglich, sodass vor Vermittlerportalen gewarnt wird.
Kirchenaustritte:
Auch bei Kirchenaustrittsverfahren gibt es diverse Vermittlerportale. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kauf und Nutzung von diversen Portalen nicht von der Zahlung der gerichtlichen Gebühr und der Erklärung vor dem zuständigen Amtsgericht entbinden. Dies gilt auch für die Beglaubigung der Erklärung durch einen Notar.
Bitte Termine für Kirchenaustritte auschließlich mit der Online-Terminbuchung vereinbaren:
https://www.ag-recklinghausen.nrw.de/behoerde/Terminbuchung-fuer-Kirchenaustritte/index.php