Bei Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz sitzen Richterinnen und Richter sowie eventuelle Zuschauer/-innen im Gerichtssaal, während Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Parteien, Sachverständige und ggf. auch Zeuginnen und Zeugen live zugeschaltet werden können.
Technische Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Videoverhandlung:
- Hinreichend stabile Internetleitung,
- Internetfähige Kamera (sog. Webcam),
- Headset,
- Aktueller Browser auf Chromiumbasis (z. B. Google Chrome).
Ggf. genügt an Hardware auch ein Smartphone mit Kamera und Headset.
Das Gericht verwendet alternativ zwei Videokonferenzsysteme. In beiden Fällen stellt es den Konferenzteilnehmerinnen und Konferenzteilnehmern einen elektronischen Link per E-Mail zur Verfügung. Durch Anklicken dieses E-Mail-Links gelangen die Konferenzteilnehmerinnen und Konferenzteilnehmer in den Online-Konferenz-Raum, den das Gericht bereitstellt.
Bei Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz sitzen Richterinnen und Richter sowie eventuelle Zuschauer/-innen im Gerichtssaal, während Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Parteien, Sachverständige und ggf. auch Zeuginnen und Zeugen live zugeschaltet werden können.
Technische Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Videoverhandlung:
- Hinreichend stabile Internetleitung,
- Internetfähige Kamera (sog. Webcam),
- Headset,
- Aktueller Browser auf Chromiumbasis (z. B. Google Chrome).
Ggf. genügt an Hardware auch ein Smartphone mit Kamera und Headset.
Das Gericht verwendet alternativ zwei Videokonferenzsysteme. In beiden Fällen stellt es den Konferenzteilnehmerinnen und Konferenzteilnehmern einen elektronischen Link per E-Mail zur Verfügung. Durch Anklicken dieses E-Mail-Links gelangen die Konferenzteilnehmerinnen und Konferenzteilnehmer in den Online-Konferenz-Raum, den das Gericht bereitstellt.